Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der KOMNETZE GmbH, Industriestraße 1, 12345 Musterstadt (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Tiefbau, Netzbau, Glasfaser und verwandter Infrastruktur.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Mitwirkung zur Verfügung.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden.
§ 5 Fristen und Termine
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und andere unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse entbinden von der Einhaltung von Terminen für die Dauer der Störung.
§ 6 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme bei Bauwerken und 2 Jahre bei beweglichen Sachen, sofern nicht kürzere Fristen vereinbart wurden.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2026